Waschbären sind putzig aussehende Tiere, jedoch eine eingeschleppte (invasive) Art,

die neben Schäden im Haus auch unsere eigenen Tierarten bedroht.

Waschbären unterliegen in BadenWürttemberg dem Jagdrecht und dürfen von Privatpersonen weder gefangen noch getötet werden.
Dies obliegt ausschlieslich einem Jäger oder Wildtierschützer und auch nur mit Beauftragung durch die untere Jagdbehörde (Landratsamt)

Wenn Sie also ein Waschbärproblem haben, im Haus, unter dem Dach oder im Garten, können Sie sich entweder an das Ordnungsamt / Polizei wenden, oder direkt an uns.


Wir würden dann die nötigen Schritte einleiten, um Ihnen zu helfen.


Jedoch dürfen wir nur nach Beauftragung durch das Amt tätig werden.